Leitfaden für Veranstaltende
Wichtige Informationen und konkrete Beispiele für die erfolgreiche Organisation Ihrer Veranstaltung.
Die Organisation einer temporären Veranstaltung im Kanton Freiburg erfordert von den Organisator*innen ein hohes Engagement – sei es in administrativer, organisatorischer, sicherheitsrelevanter, gesundheitlicher, präventiver, finanzieller oder nachhaltiger Hinsicht. Um Sie bei den nächsten Schritten der Veranstaltungsorganisation zu unterstützen, stellt Ihnen der Verein REPER in Zusammenarbeit mit seinen Partner*innen sowie verschiedenen Veranstaltungsorganisator*innen allgemeine Informationen, praktische Anleitungen und Musterdossiers als Orientierungshilfe zur Verfügung.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es innerhalb des Kantons unterschiedliche Vorgehensweisen und Zuständigkeiten geben kann. Aus diesem Grund kann dieser Leitfaden nicht alle, insbesondere sehr spezifischen oder situationsabhängigen Fragen, abschliessend beantworten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle. Diese kann Ihnen die für Ihre Situation passenden Auskünfte erteilen.
I. Bewillgunggesuch
Für die Durchführung einer temporären Veranstaltung, bei der Getränke und/oder Speisen verkauft werden, ist ein Patent K erforderlich. Die für das Gesuch erforderlichen Formulare sind auf der Website des zuständigen Oberamts verfügbar. Bei einer erwarteten Besucherzahl von weniger als 500 Personen genügt das Formular A. Ab 500 erwarteten Personen müssen die Formulare A und B ausgefüllt werden. Das Gesuch für das Patent K ist spätestens 60 Tage vor der Veranstaltung beim zuständigen Oberamt einzureichen. Für das Gesuch sind die Bewilligung der Grundeigentümerschaft sowie das Gutachten der Gemeinde erforderlich. Für die Erteilung des Patents K werden Gebühren und Verwaltungskosten erhoben. Auch Verlängerungsbewilligungen sind gebührenpflichtig.
Beispiel Formular A et B - Frühlingsmarkt
Besondere Bewilligungen
- Verkehrsmassnahmen bei Veranstaltungen (Strassensperrungen, Einbahnregelungen, Geschwindigkeitsreduktionen usw.)
Bewilligungsgesuch für Verkehrsmassnahmen bei der Kantonspolizei - Sportveranstaltungen (mit Zeitmessung auf öffentlichen Strassen) :
Gesuch um Bewilligung beim Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (OCN) - Nutzung des öffentlichen Raums :
Gesuch um Bewilligung bei der zuständigen Gemeinde - Nutzung von Wanderwegen :
Gesuch um Bewilligung beim Amt für Wald und Natur - Querung von Fliessgewässern
Antrag auf Bewilligung beim Amt für Umwelt
Ihre Ansprechstelle bei Fragen :
- Zuständiges Oberamt
- Zuständige Gemeinde
II. Öffentliche Ordnung und Mobilität
Je nach Art und Grösse der Veranstaltung können die Organisierenden verpflichtet werden, ein schriftliches Sicherheitskonzept zu erstellen und dieses der Kantonspolizei zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. In jedem Fall wird die Ausarbeitung eines Sicherheitskonzepts dringend empfohlen.
Folgende Punkte sind bei der Erstellung des Sicherheitskonzepts für eine temporäre Veranstaltung zu berücksichtigen:
Art der Veranstaltung
- Charakter der Veranstaltung (politisch, religiös, kulturell, sportlich, etc.
- Art des Anlasses (Tanzveranstaltung, Benefizessen, Jugendfest, Konzert, Hip-Hop-Abend, etc.
- Zweck der Veranstaltung
- Mitwirkung von Künster*innen und/oder DJ's
Programm und Zeitplan
- Daten
- Öffnungszeiten
Veranstaltungsort
- Art des Veranstaltungsortes, Adresse
- Mietvertrag, Infrastruktur, Verpflegungseinrichtungen etc.
- Infrastruktur sowie Auf- und Abbau
Maximale Besucherzahl (gemäss Auszug KGV)
Ordnungsdienst
- Beauftragtes Unternehmen und Vertrag
- Aufgaben (Konfliktmanagement, präventive Patrouillen, Durchsetzung des Rauchverbots, Objektbewachung, Freihalten der Notausgänge, Verhinderung des Konsums von nicht vor Ort erworbenem Alkohol sowie von Betäubungsmitteln, gestaffelte Schliessung der Veranstaltung usw.)
Zutrittsalter
- Personen unter 15 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt (gemäss dem Gesetz über die öffentlichen Gaststätten, ÖGG). Die Organisierenden sind für die Einhaltung dieser Altersgrenzen verantwortlich.
Brandschutzvorschriften
- Die Brandschutzvorschriften der VKF sind einzuhalten. Siehe hierzu die Website der KGV.
Lebensmittel
- Die Weisungen zur Abgabe von Lebensmitteln bei temporären Veranstaltungen können auf der Website des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen heruntergeladen werden (LSVW).
Verkauf von Getränken (vgl. ÖGG)
- Preise müssen angeschrieben sein
- Bei Zweifeln ist das Alter zu überprüfen
- Stark alkoholisierten Personen darf kein Alkohol ausgeschenkt werden
- Spiele und Wettbewerbe im Zusammenhang mit Alkohol sind verboten
- Keine aktive Werbung, die zum Konsum von Alkohol oder psychoaktive Substanzen (Tabakprodukte, CBD usw.) anregt.
- Werbung und Verkaufsförderung für Spirituosen sind nicht erlaubt
Freiburger Richtlinien über Happy Hours - Kein Verkauf von alkoholischen Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren
- An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur gegorene Getränke (Bier, Apfelwein, Wein, Champagner) verkauft werden. Hinweisschilder zu den Altersgrenzen sind kostenlos bei smart event erhältlich.
- Spirituosen dürfen nur an Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr verkauft werden
- Keine Glasbehälter (Ausnahme für Wein möglich, sofern die Flaschen mit Pfand abgegeben werden)
- Schulung des Barpersonals auf www.age-check.ch
- Schulung der Barverantwortlichen über smart event
Prävention
- Zertifizierung mit dem Label smart event ou smart event+. Smart Event+ umfasst die Massnahmen des Labels Smart Event und beinhaltet zusätzliche Kriterien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Veranstaltung.
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen sicherstellen.
Kontakt mit verschiedenen Organisationen :
- Verein REPER - Prävention und Gesundheitsförderung
- Association AdO - Prävention und Risikominderung durch Peers
- Centre empreinte - Kompetenzzentrum für sexuelle Gesundheit
Sanitätsdienst
- Einhaltung der Richtlinien für die Organisation des Sanitätsdienstes entsprechend der Art und Besucherzahl der Veranstaltung (Samariter, Arzt/Ärztin und/oder Ambulanz
- Gewährleistung der Ersten Hilfe durch die Veranstaltenden, insbesondere durch einen vor Ort verfügbaren Erste-Hilfe-Koffer
- Angabe, ob Defibrillatoren vorhanden sind, sowie Plan ihrer Standorte
- Der Zugangsweg zum Sanitätsposten muss jederzeit gewährleistet sein, ebenso die nächstgelegene Zufahrt für die Ambulanz zum Veranstaltungsgelände
- Der/die Sanitätsverantwortliche meldet die Öffnung und Schliessung des Sanitätspostens der Notrufzentrale 144
- Führung eines anonymisierten Patientenjournals für den zuständigen Ambulanzdienst
Wetter
- Sicherheits- und Evakuierungsplan bei kritischen Wetterbedingungen
- Je nach Art der Veranstaltung ist ein Plan B für wetterbedingte unvorhergesehene Ereignisse (Hitze, Überschwemmungen, Regen usw.) vorzusehen
Mobilität und Infrastruktur
- Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen (Personen mit eingeschränkter Mobilität, gehörlose, stumme Personen oder blinde Personen, usw.) gewährleisten.
- Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs, des Langsamverkehrs sowie von Fahrgemeinschaften über die Kommunikationskanäle der Veranstaltung fördern.
- Ein Verkehrskonzept ist unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte zu prüfen. Je nach Art der Veranstaltung kann die Veranstaltungsorganisation beauftragt werden, ein schriftliches Konzept zur Prüfung und Genehmigung durch die Kantonspolizei zu erstellen.
Das Konzept muss insbesondere Folgendes enthalten:- Zu- und Wegfahrtswege für Fahrzeuge sowie Zugänge für Fussgänger*innen
- Ausreichende Anzahl Parkplätze entsprechend der erwarteten Besucherzahl vorsehen
- Eine Variante für gutes und schlechtes Wetter vorsehen
- Umleitungen, Strassensperrungen sowie die erforderliche Signalisation planen
- Für Strassensperrungen und Umleitungen ist ein Gesuch an den/die Verkehrsoffizier*in der Kantonspolizei zu richten
- Verkehrsposten und Parkplatzeinweiser*innen instruieren und koordinieren
- Fussgängerströme lenken
- Zufahrt für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge gewährleisten
- Evakuierungsplan vorsehen
- Ausreichende Beleuchtung sicherstellen
- Camping
- Toiletten
- Heimreise der Besucher*innen sicherstellen (Information der öffentlichen Verkehrsbetriebe und lokalen Taxiunternehmen, Zusammenarbeit mit Nez Rouge usw.)
- Information über die Presse und/oder die Website der Veranstaltung
- Auf Strassen und öffentlichen Plätzen darf nur für den Verkehrsdienst entsprechend ausgebildetes Personal eingesetzt werden
Haftpflichtversicherung
- Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch die Veranstaltungsorganisation verursacht werden und für die sie haftbar gemacht werden kann.
- Für bestimmte Veranstaltungen obligatorisch, ansonsten empfohlen.
Urheberrechte für Musik
- Bei jeder öffentlichen Wiedergabe und/oder Aufführung von Musik muss bei der SUISA eine Bewilligung eingeholt werden.
Schall und Laser
- Einhaltung der Vorschriften für Veranstaltungen mit Schall und Laser
- Meldung an das Amt für Gewerbepolizei
- Das entsprechende Formular ist auf den Websites des jeweiligen Oberamts verfügbar
Abfallentsorgung
- Die Abfälle sind gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Abfallentsorgung zu entsorgen.
- Die Erstellung eines Abfallentsorgungskonzepts wird empfohlen.
Künstlerbewilligung (ausländische Kunstschaffende)
- Für jede künstlerische und/oder musikalische Darbietung ist beim Amt für Gewerbepolizei eine Künstlerbewilligung zu beantragen
Ihre Ansprechstelle bei Fragen:
Oberamt des jeweiligen Bezirks
III. Jugendschutz
Wer eine Veranstaltung organisiert, ist dafür verantwortlich, geeignete Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den wichtigsten Punkten:
- Zutrittsalter: Gemäss dem Gesetz über die öffentlichen Gaststätten (ÖGG) dürfen Minderjährige unter 15 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt erhalten.
- Gesetzliche Vorgaben zum Getränkeverkauf: Die gesetzlichen Altersgrenzen für den Kauf und Konsum von Alkohol müssen gut sichtbar ausgeschildert sein (ab 16 Jahren für fermentierte alkoholische Getränke und ab 18 Jahren für Spirituosen). Zudem sind alkoholfreie Getränke gemäss dem sogenannten «Sirupartikel» gut sichtbar anzubieten. Diese schreibt vor, dass mindestens drei verschiedene alkoholfreie Getränke bei gleicher Menge günstiger angeboten werden müssen als das günstigste alkoholische Getränk.
- Prävention
- smart event: Ein gemeinsames Angebot der Oberämter, der Polizei und des Vereins REPER (Präventionfachstelle im Kanton Freiburg). Veranstaltende erhalten Beratung und Unterstützung bei der Auswahl und Umsetzung von Präventions-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsmassnahmen, die auf die jeweilige Veranstaltung abgestimmt sind. Damit verbunden sind zahlreiche finanzielle und organisatorische Vorteile.
- Association AdO : Unter dem Motto «Damit Feiern Feiern bleibt» engagiert sich der Verein für die Prävention und Reduktion von Risikoverhalten im Veranstaltungsbereich.
- AdO Preventeam : Präventionsarbeit vor Ort durch sichtbare Präsenz und regelmässige Rundgänge von geschulten Gleichaltrigen (Peers) mit dem Ziel, Risikoverhalten vorzubeugen und zu reduzieren.
- Be my angel : Präventionsmassnahme im Bereich Alkohol und Sicherheit im Strassenverkehr, die auf einem einfachen Prinzip beruht: Gruppen werden dazu ermutigt, eine nüchterne Person zu bestimmen, die ihre Freundinnen und Freunde am Ende des Abends sicher nach Hause fährt.
- Mille sept sans : Freiburger Verein zur Sensibilisierung und Prävention von sexistischer und sexualisierter Gewalt im öffentlichen Raum.
- Aretha Charta : Präventionsinstrument für Nachtlokale und Veranstaltungen. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Beteiligten, diskriminierendem Verhalten entgegenzuwirken und ein respektvolles, einladendes und sicheres Umfeld für die Besuchenden zu schaffen (Charta ist auf deutsch verfügbar).
- Empreinte : Als Kompetenzzentrum für sexuelle Gesundheit bietet Empreinte an Veranstaltungsorten Informations- und Beratungsstände zur Prävention und Förderung der sexuellen Gesundheit an – verständlich, niederschwellig und ohne Tabus.
Ihre Ansprechstelle bei Fragen :
Association REPER
IV. Sanitätsdienst
Wer eine temporäre Veranstaltung organisiert, ist gesetzlich verpflichtet, im Vorfeld ein Sanitätskonzept zu erstellen, damit im Notfall eine angemessene Versorgung der Teilnehmenden gewährleistet ist. Bei der Ausarbeitung des Sanitätskonzepts sind die Vorgaben des Interverbands für Rettungswesen (IVR) zur Organisation des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen zu beachten.
Je nach Grösse der Veranstaltung ist ein Sanitätsdienst gemäss den geltenden Vorgaben vorzusehen (Samariterdienst, ärztlicher Dienst, Ambulanz). Das Sanitätskonzept ist beim zuständigen Oberamt einzureichen. Für die Planung und Organisation des Sanitätsdienstes sind die Veranstaltenden verantwortlich. Das Konzept muss vorgängig vom zuständigen Ambulanzdienst beurteilt werden. Patiententransporte mit einer Ambulanz dürfen ausschliesslich durch vom Kanton zugelassene und vom IVR anerkannte Ambulanzdienste durchgeführt werden.
Die Veranstaltenden müssen sicherstellen, dass ein anonymisiertes Patientenprotokoll geführt wird. Dieses ist spätestens fünf Tage nach der Veranstaltung dem zuständigen Ambulanzdienst zu übermitteln. Delegierte medizinische Massnahmen bedürfen der Genehmigung durch die ärztliche Leitung der Ersten Hilfe. Die Abgabe oder Verabreichung von Medikamenten ist schriftlich zu dokumentieren.
Bei Zwischenfällen können die Veranstaltenden haftbar gemacht werden. Daher ist es wichtig, ein auf die Grösse und Art der Veranstaltung abgestimmtes Sanitätskonzept zu erstellen und je nach Bedarf Samariterdienste, medizinisches Fachpersonal und/oder Ambulanzdienste einzubeziehen. Dadurch können bestimmte Verantwortlichkeiten an entsprechend qualifizierte Fachpersonen übertragen und eine fachgerechte medizinische Versorgung vor Ort sichergestellt werden.
Bei jeder temporären Veranstaltung muss ein Erste-Hilfe-Koffer vorhanden sein. Die für den Sanitätsdienst verantwortliche Person muss die Veranstaltung bei der Sanitätsnotrufzentrale 144 anmelden. Das Erste-Hilfe-Set sollte mindestens folgende Materialien enthalten: Einweghandschuhe / Schutzmasken / Pflaster und Kompressen / medizinisches Klebeband / Desinfektionsmittel / Verbandschere / Pinzette / Rettungsdecke / Sofort-Kühlkompressen / Gel oder Creme gegen Insektenstiche / Kochsalzlösung (zur Reinigung von Wunden oder zum Spülen der Augen).
Je nach Grösse der Veranstaltung kann es ausreichen, wenn im Veranstaltungsteam Samariterinnen und Samariter oder diplomiertes Pflegefachpersonal für die medizinische Versorgung zur Verfügung stehen. Dies muss jedoch im Rahmen der Prüfung des Sanitätskonzepts dargelegt und genehmigt werden.
Bei Unsicherheiten wird dringend empfohlen, sich an den zuständigen Ambulanzdienst oder das zuständige Oberamt zu wenden.
Ihre Ansprechstellen bei Fragen:
- Zuständiger Amulanzdienst des Bezirks
- Oberamt des Bezirks
V. Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit umfasst die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte einer Veranstaltung.
Die Schweiz hat die Agenda 2030 verabschiedet, einen globalen Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung. Veranstaltende sollen mit geeigneten Massnahmen dazu beitragen, die darin festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Umwelt
Ihre Veranstaltung kann sich auf verschiedene Bereiche der Umwelt auswirken, etwa auf Wasser, Boden, Luft, Tiere und Pflanzen, Anwohnende usw.
Es ist wichtig, diese Bereiche zu berücksichtigen, um die negativen Auswirkungen Ihrer Veranstaltung möglichst gering zu halten. Im kantonalen Kartenportal können Sie prüfen, welche gesetzlichen Vorgaben für das Veranstaltungsgelände gelten.
Umweltschutz ist zudem eng mit dem Klimaschutz verbunden. Dabei geht es insbesondere darum, die durch die Organisation und Durchführung einer Veranstaltung verursachten CO₂-Emissionen zu reduzieren. Daher sollten auch die folgenden Themen berücksichtigt werden:
- Beschaffung
Auf Unnötiges verzichten, Verschwendung reduzieren, Materialien wiederverwenden, Defektes reparieren und Materialien nach Möglichkeit recyceln oder kompostieren.
- Verpflegung
Lokale, saisonale und/oder fair gehandelte sowie gesunde Lebensmittel anbieten und das Angebot an Fleisch- und Fischgerichten zugunsten vegetarischer und/oder veganer Alternativen reduzieren.
Lebensmittelverschwendung vermeiden, indem beispielsweise kleinere Portionen angeboten werden, die Mitnahme übrig gebliebener Speisen ermöglicht wird und überschüssige Lebensmittel weiterverwendet oder verteilt werden.
- Aball
Die Entstehung von Abfall möglichst vermeiden, auf Einwegprodukte und Einwegverpackungen verzichten und anfallende Abfälle durch Recycling und Wiederverwertung sinnvoll nutzen. Mehrweggeschirr verwenden. Mit dem Label profitieren Veranstaltende von einer Vergünstigung bei Ecomanif.
Mit geeigneten Massnahmen sicherstellen, dass anfallendes Abwasser ordnungsgemäss abgeleitet oder behandelt und Abfälle gemäss den Vorgaben der zuständigen Gemeinde getrennt und entsorgt werden. Das Veranstaltungsgelände während der gesamten Dauer der Veranstaltung sauber halten.
- Energie
Möglichst erneuerbare Energien nutzen und den Einsatz von Geräten mit hohem Energieverbrauch sowie von Heizgeräten auf ein Minimum beschränken.
- Mobilität
Möglichst umweltfreundliche Mobilitätsformen wie öffentliche Verkehrsmittel, Velo, die Anreise zu Fuss oder Fahrgemeinschaften fördern. Das Publikum über die Website der Veranstaltung, die sozialen Medien oder direkt vor Ort über diese Möglichkeiten informieren und dazu ermutigen, sie zu nutzen.
Sozial
Inklusion und Barrierefreiheit sind zentrale Aspekte bei der Organisation einer Veranstaltung. Dabei sollten sowohl die Bedürfnisse der Besuchenden als auch jene des Organisationsteams und der freiwillig Mitarbeitenden berücksichtigt werden:
- Barrierefreiheit/Inklusion
Die Veranstaltung möglichst barrierefrei und inklusiv gestalten, beispielsweise in folgenden Bereichen:- Mobilität
- Kostenlose und vergünstigte Eintritte (Student*innen, AHV, IV, KulturLegi, usw. )
- Verständliche Kommunikation (einfache Sprache)
- Zugänglichkeit für ein vielfältiges Publikum
Wirtschaft
Veranstaltungen sollen einen positiven wirtschaftlichen Beitrag für das Quartier oder die Region leisten, in der sie stattfinden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Mehrwert der Veranstaltung in einem angemessenen Verhältnis zu den entstehenden Kosten und Belastungen steht. Die Zusammenarbeit mit lokalen Betrieben und Organisationen wird ausdrücklich empfohlen, um die lokale Wirtschaft zu stärken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Ihre Ansprechstellen bei Fragen:
- zuständige Gemeindebehörde
- kantonale Fachstelle für Nachhaltigkeit
- Amt für Umwelt